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Update: 09.09.11
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by Walter Hofmann-Obere Vorstadtstraße 47-49-74731
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Homepage von Walter Hofmann
Wie
Agaporniden „nie alleine und zu zweit ein unschlagbares
Team“!
Zuchtgenehmigung
Dieser
Beitrag stammt von Rebecca aus dem Forum
Sittich-Info!
Denn
ich mit ihrer freundlichen Genehmigung hier veröffentlichen
darf
Es
kommt ja öfter mal vor, dass ein Vogelpaar in Brutstimmung
gerät und je nach Art auch an unmöglichen Plätzen
Eier legt. So niedlich und faszinierend es auch ist, Jungvögel
aufwachsen zu sehen, so hat der Gesetzgeber leider etwas gegen
unkontrollierte Bruten. Was man vor einer Zucht beachten muss,
möchte ich hier kurz erklären.
Hinweis
zur Zucht von Sittichen und Papageien!
Zunächst
einmal: jeder Nachwuchs,
auch wenn die Eltern nur einmal brüten sollen oder durch
Zufall doch ein Junges geschlüpft ist, gilt automatisch als
Zucht! Manche Tierärzte sehen das zwar nicht so eng und
meinen, z. B. für Wellensittiche wäre so etwas nicht
nötig, oder wenn man die Vögel behielte und nicht ab
gäbe, bräuchte man das auch nicht, das stimmt aber
nicht! Zum Züchten braucht man eine so genannte
Zuchtgenehmigung.
Hat man die nicht und züchtet trotzdem, macht man sich
strafbar
und kriegt u. U. empfindliche Geldstrafen auf gebrummt.
Diese
Regelungen gelten übrigens nur in Deutschland und nur für
Psittaciden! Österreicher, Schweizer etc. brauchen sich
darum nicht zu kümmern, ebenso wenig Prachtfinken-,
Kanarienhalter etc.
Eine
Zuchtgenehmigung bekommt man beim zuständigen Veterinäramt.
Wie das genau vor sich geht, ist von Kreis zu Kreis
unterschiedlich. Manche müssen eine kurze schriftliche
Prüfung ablegen, oftmals ist ein polizeiliches
Führungszeugnis notwendig. Immer jedoch kommt der
Amtstierarzt bei euch zu Hause vorbei, um sich anzusehen, wie die
Vögel gehalten werden. Meistens stellt er dabei noch Fragen
zur Vogelhaltung, Zucht und vor allem zur gefährlichen
Psittacose, der Papageienkrankheit, die auch auf andere Vögel,
Säugetiere und den Menschen übertragbar ist. Darum ist
sie so gefährlich, denn selbst heute, im Zeitalter von
Antibiotika, kommt es vor, dass Menschen an der Krankheit
sterben. Damit sie eingedämmt werden kann und nicht
weiterverbreitet wird (Psittacose gehört zu den
meldepflichtigen Seuchen!) muss man im Krankheitsfall den Weg
zurückverfolgen.
Dazu
sind die Ringe an den Füßen der Vögel da. Jeder
Züchter muss,wenn er Vögel abgibt oder kauft, die
Ringnummer des Vogels und die Adresse des Käufers oder
Verkäufer in ein so genanntes Zuchtbuch eintragen. Tritt nun
irgendwo Psittacose auf, kann man anhand der Ringnummer
zurückverfolgen, von welchem Züchter die kranken Tiere
gekommen sind. Möglicherweise ist die Krankheit bei ihm noch
gar nicht ausgebrochen, auf jeden Fall aber müssen alle, die
in den letzten drei Monaten Vögel von ihm bekommen haben
(und bei einem Großzüchter können das schon eine
ganze Menge Leute sein) ihre Vögel unter Quarantäne
stellen und beobachten.
Man
kann Psittacose heute einigermaßen gut heilen, wenn man es
nur früh genug bemerkt. Zur Psittacoseverordnung siehe auch
die Homepage (http://www.sittich-info.de/,
dann
auf Zucht
und Gesetze).
Hat
man dem Amtstierarzt gezeigt, dass man seine Vögel
artgerecht untergebracht hat (auch hier gibt es Unterschiede,
manche sind sehr pingelig und wünschen sich am liebsten ein
reines Vogelzimmer, manche finden auch die Wohnzimmervoliere ok),
wird er sich als nächstes euren Quarantäneraum
anschauen. So ein Raum muss immer vorhanden sein, für den
Fall, dass die Vögel eben an Psittacose erkranken. Er sollte
leicht zu reinigen sein (am besten gefliest), denn im Fall einer
Krankheit muss er täglich desinfiziert werden. In den
allermeisten Fällen tut es da ein Gäste-WC. Natürlich
muss dann auch noch ein zweites WC zur Verfügung stehen,
denn im Krankheitsfall darf niemand außer dem Amtstierarzt
und dem Vogelhalter in den Raum mit den erkrankten Vögeln.
Wenn der Amtstierarzt auch mit dem Quarantäneraum
zufrieden ist, bekommt man zwei bis vier Wochen später schon
die Zuchtgenehmigung und muss ein bisschen Geld bezahlen. Das
wird auch mal wieder unterschiedlich gehandhabt, meistens sind es
zwischen 25,- € und 250,- €. Von da an darf man dann
offiziell züchten Die Zuchtgenehmigung gilt übrigens
nur für den Ort, den der Amtstierarzt besichtigt hat. Wenn
man umzieht und am neuen Ort weiter züchten möchte,
muss man die Genehmigung umschreiben lassen.
Dann muss
man nur noch eins tun: eine amtlich beglaubigte Kopie der
Zuchtgenehmigung an eine Ringstelle schicken und dort Ringe und
Zuchtbuch bestellen. Es gibt verschiedene Ringe: offene, silbrige
Aluringe, die man den Vögeln in jedem Alter umlegen kann
(sie werden aufgebogen, um den Fuß gelegt und mit einer
Ringzange wieder zusammengedrückt); diese werden den
(Jung-)Tieren meistens bei der Abgabe umgelegt, und geschlossene
farbige aus Alu oder Kunststoff, die man den Vögelchen nur
bis zu einem bestimmten Alter (zwischen 6 und 12 Tagen, je nach
Art) überstreifen kann. Diese geschlossenen Ringe bekommt
man nur, wenn man Mitglied in einem Vogelzuchtverein wie z. B.
der
AZ
ist.
Offene Ringe kann man beim
ZZF
in
Langen bestellen. Die beiden Ringarten unterscheiden sich (außer
das sie offen und geschlossen sind) noch darin, dass man als
Mitglied in einem Verein eine feststehende Züchternummer
bekommt, die auch auf den Ringen eingeprägt wird. So lässt
sich leichter nachvollziehen, von welchem Züchter der Vogel
ist (z. B. bei Entfliegen). Außerdem sind diese Ringe
Jahresringe, d.h. das Schlupfjahr des Vogels ist dort eingeprägt
und man weiß sicher, wie alt er ist, im Gegensatz zu
offenen Ringen, die fortlaufend angelegt werden können.
Einige Sittiche und Papageien sind selten und müssen
speziell gekennzeichnet werden. Infos dazu finden sich auf
http://www.bna-ev.de/
Es
gibt noch eine Ausnahmemodalität, wenn man nämlich
wirklich nicht vorhalte zu züchten, es aber trotzdem zu
Jungtieren gekommen ist. Manche Leute bieten ganz jährig
Nistkästen oder Schlafhäuser an (was je nach Art auch
mitunter notwendig ist), die natürlich den Bruttrieb
verstärken bzw. meistens oft erst auslösen. Ist es zur
Eiablage gekommen und ihr wisst sicher, dass ihr nie wieder
züchten wollt, dann könnt ihr eine einmalige
Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies geschieht auch wieder beim
Veterinäramt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung bekommt man
einmalig so viele offene Ringe, wie man braucht, und somit
handelt man dann auch nicht illegal.
Manche Arten sind
von sich aus sehr vermehrungsfreudig, wie z. B. Nymphensittiche,
Agaporniden uvm. Wenn man nicht züchten möchte, die
Tiere aber trotzdem nur nach Nistgelegenheiten suchen, dann
sollte man ihnen einen Nistkasten anbieten, die Eier aber sofort
nach der jeweiligen Ablage unfruchtbar machen oder gegen
Plastikeier austauschen. Zum abtöten der Eier gibt es
mehrere Möglichkeiten, gut bewährt hat es sich, sie 10
Minuten lang in heißem Wasser zu kochen und sie dann etwa
handwarm wieder zurückzugeben. Man muss allerdings die
gekochten Eier irgendwie markieren (Filzstift, Anpieken etc.),
sonst kocht man am Ende nämlich ein gekochtes Ei zweimal und
hat dann überraschend doch Nachwuchs. Damit die Eltern nicht
so lange auf ihre Eier warten müssen, kann man auch
folgenden Trick anwenden: man nimmt das erste Ei weg und kocht es
ab, gibt es aber noch nicht zurück, sondern wartet auf das
nächste Ei. Ist das gelegt, tauscht man es gegen das erste
aus, kocht das zweite wieder ab und tauscht es dann später
gegen das dritte usw.
Im Allgemeinen ist es nicht so
kompliziert, eine Zuchtgenehmigung zu bekommen, wie es sich jetzt
vielleicht angehört hat. Und es lohnt sich wirklich, wenn
man ein harmonisierendes Paar hat, diesem auch mal die
Jungenaufzucht zu erlauben.
Liebe Grüße,
Rebecca
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