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Letztes Update: 09.09.11

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Wie Agaporniden „nie alleine und zu zweit ein unschlagbares Team“!

Zuchtgenehmigung



Dieser Beitrag stammt von Rebecca aus dem Forum Sittich-Info! Denn ich mit ihrer freundlichen Genehmigung hier veröffentlichen darf

Es kommt ja öfter mal vor, dass ein Vogelpaar in Brutstimmung gerät und je nach Art auch an unmöglichen Plätzen Eier legt. So niedlich und faszinierend es auch ist, Jungvögel aufwachsen zu sehen, so hat der Gesetzgeber leider etwas gegen unkontrollierte Bruten. Was man vor einer Zucht beachten muss, möchte ich hier kurz erklären.


Hinweis zur Zucht von Sittichen und Papageien!


Zunächst einmal: jeder Nachwuchs, auch wenn die Eltern nur einmal brüten sollen oder durch Zufall doch ein Junges geschlüpft ist, gilt automatisch als Zucht! Manche Tierärzte sehen das zwar nicht so eng und meinen, z. B. für Wellensittiche wäre so etwas nicht nötig, oder wenn man die Vögel behielte und nicht ab gäbe, bräuchte man das auch nicht, das stimmt aber nicht! Zum Züchten braucht man eine so genannte Zuchtgenehmigung. Hat man die nicht und züchtet trotzdem, macht man sich strafbar und kriegt u. U. empfindliche Geldstrafen auf gebrummt.

Diese Regelungen gelten übrigens nur in Deutschland und nur für Psittaciden! Österreicher, Schweizer etc. brauchen sich darum nicht zu kümmern, ebenso wenig Prachtfinken-, Kanarienhalter etc.

Eine Zuchtgenehmigung bekommt man beim zuständigen Veterinäramt. Wie das genau vor sich geht, ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Manche müssen eine kurze schriftliche Prüfung ablegen, oftmals ist ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig. Immer jedoch kommt der Amtstierarzt bei euch zu Hause vorbei, um sich anzusehen, wie die Vögel gehalten werden. Meistens stellt er dabei noch Fragen zur Vogelhaltung, Zucht und vor allem zur gefährlichen Psittacose, der Papageienkrankheit, die auch auf andere Vögel, Säugetiere und den Menschen übertragbar ist. Darum ist sie so gefährlich, denn selbst heute, im Zeitalter von Antibiotika, kommt es vor, dass Menschen an der Krankheit sterben. Damit sie eingedämmt werden kann und nicht weiterverbreitet wird (Psittacose gehört zu den meldepflichtigen Seuchen!) muss man im Krankheitsfall den Weg zurückverfolgen.

Dazu sind die Ringe an den Füßen der Vögel da. Jeder Züchter muss,wenn er Vögel abgibt oder kauft, die Ringnummer des Vogels und die Adresse des Käufers oder Verkäufer in ein so genanntes Zuchtbuch eintragen. Tritt nun irgendwo Psittacose auf, kann man anhand der Ringnummer zurückverfolgen, von welchem Züchter die kranken Tiere gekommen sind. Möglicherweise ist die Krankheit bei ihm noch gar nicht ausgebrochen, auf jeden Fall aber müssen alle, die in den letzten drei Monaten Vögel von ihm bekommen haben (und bei einem Großzüchter können das schon eine ganze Menge Leute sein) ihre Vögel unter Quarantäne stellen und beobachten.

Man kann Psittacose heute einigermaßen gut heilen, wenn man es nur früh genug bemerkt. Zur Psittacoseverordnung siehe auch die Homepage (http://www.sittich-info.de/, dann auf Zucht und Gesetze).

Hat man dem Amtstierarzt gezeigt, dass man seine Vögel artgerecht untergebracht hat (auch hier gibt es Unterschiede, manche sind sehr pingelig und wünschen sich am liebsten ein reines Vogelzimmer, manche finden auch die Wohnzimmervoliere ok), wird er sich als nächstes euren Quarantäneraum anschauen. So ein Raum muss immer vorhanden sein, für den Fall, dass die Vögel eben an Psittacose erkranken. Er sollte leicht zu reinigen sein (am besten gefliest), denn im Fall einer Krankheit muss er täglich desinfiziert werden. In den allermeisten Fällen tut es da ein Gäste-WC. Natürlich muss dann auch noch ein zweites WC zur Verfügung stehen, denn im Krankheitsfall darf niemand außer dem Amtstierarzt und dem Vogelhalter in den Raum mit den erkrankten Vögeln.

Wenn der Amtstierarzt auch mit dem Quarantäneraum zufrieden ist, bekommt man zwei bis vier Wochen später schon die Zuchtgenehmigung und muss ein bisschen Geld bezahlen. Das wird auch mal wieder unterschiedlich gehandhabt, meistens sind es zwischen 25,- € und 250,- €. Von da an darf man dann offiziell züchten Die Zuchtgenehmigung gilt übrigens nur für den Ort, den der Amtstierarzt besichtigt hat. Wenn man umzieht und am neuen Ort weiter züchten möchte, muss man die Genehmigung umschreiben lassen.

Dann muss man nur noch eins tun: eine amtlich beglaubigte Kopie der Zuchtgenehmigung an eine Ringstelle schicken und dort Ringe und Zuchtbuch bestellen. Es gibt verschiedene Ringe: offene, silbrige Aluringe, die man den Vögeln in jedem Alter umlegen kann (sie werden aufgebogen, um den Fuß gelegt und mit einer Ringzange wieder zusammengedrückt); diese werden den (Jung-)Tieren meistens bei der Abgabe umgelegt, und geschlossene farbige aus Alu oder Kunststoff, die man den Vögelchen nur bis zu einem bestimmten Alter (zwischen 6 und 12 Tagen, je nach Art) überstreifen kann. Diese geschlossenen Ringe bekommt man nur, wenn man Mitglied in einem Vogelzuchtverein wie z. B. der
AZ ist. Offene Ringe kann man beim ZZF in Langen bestellen. Die beiden Ringarten unterscheiden sich (außer das sie offen und geschlossen sind) noch darin, dass man als Mitglied in einem Verein eine feststehende Züchternummer bekommt, die auch auf den Ringen eingeprägt wird. So lässt sich leichter nachvollziehen, von welchem Züchter der Vogel ist (z. B. bei Entfliegen). Außerdem sind diese Ringe Jahresringe, d.h. das Schlupfjahr des Vogels ist dort eingeprägt und man weiß sicher, wie alt er ist, im Gegensatz zu offenen Ringen, die fortlaufend angelegt werden können. Einige Sittiche und Papageien sind selten und müssen speziell gekennzeichnet werden. Infos dazu finden sich auf http://www.bna-ev.de/

Es gibt noch eine Ausnahmemodalität, wenn man nämlich wirklich nicht vorhalte zu züchten, es aber trotzdem zu Jungtieren gekommen ist. Manche Leute bieten ganz jährig Nistkästen oder Schlafhäuser an (was je nach Art auch mitunter notwendig ist), die natürlich den Bruttrieb verstärken bzw. meistens oft erst auslösen. Ist es zur Eiablage gekommen und ihr wisst sicher, dass ihr nie wieder züchten wollt, dann könnt ihr eine einmalige Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies geschieht auch wieder beim Veterinäramt. Mit dieser Ausnahmegenehmigung bekommt man einmalig so viele offene Ringe, wie man braucht, und somit handelt man dann auch nicht illegal.

Manche Arten sind von sich aus sehr vermehrungsfreudig, wie z. B. Nymphensittiche, Agaporniden uvm. Wenn man nicht züchten möchte, die Tiere aber trotzdem nur nach Nistgelegenheiten suchen, dann sollte man ihnen einen Nistkasten anbieten, die Eier aber sofort nach der jeweiligen Ablage unfruchtbar machen oder gegen Plastikeier austauschen. Zum abtöten der Eier gibt es mehrere Möglichkeiten, gut bewährt hat es sich, sie 10 Minuten lang in heißem Wasser zu kochen und sie dann etwa handwarm wieder zurückzugeben. Man muss allerdings die gekochten Eier irgendwie markieren (Filzstift, Anpieken etc.), sonst kocht man am Ende nämlich ein gekochtes Ei zweimal und hat dann überraschend doch Nachwuchs. Damit die Eltern nicht so lange auf ihre Eier warten müssen, kann man auch folgenden Trick anwenden: man nimmt das erste Ei weg und kocht es ab, gibt es aber noch nicht zurück, sondern wartet auf das nächste Ei. Ist das gelegt, tauscht man es gegen das erste aus, kocht das zweite wieder ab und tauscht es dann später gegen das dritte usw.

Im Allgemeinen ist es nicht so kompliziert, eine Zuchtgenehmigung zu bekommen, wie es sich jetzt vielleicht angehört hat. Und es lohnt sich wirklich, wenn man ein harmonisierendes Paar hat, diesem auch mal die Jungenaufzucht zu erlauben.

Liebe Grüße,
Rebecca